In den Einvernahmen vom 10./11. Februar 2010 führte er aus, dass er CHF 100‘000.00 an A.___ übergeben habe. Anlässlich der Konfrontationseinvernahme mit A.___ führte der Beschuldigte aus, dass er mit den Euro 150‘000.00 Ausgaben der Firma bezahlt habe. Euro 80‘000.00 habe er an A.___ in bar übergeben, damit sie den Prozess beginnen konnte (10.1.2/446). Die Beschuldigte bestritt diese Aussage und führte aus, lediglich 2‘000.00 oder 3‘000.00 Euro erhalten zu haben, dies seien private Schulden gewesen. Der Beschuldigte bezahlte am 9. Juli 2009 offenbar einen Betrag von Euro 10‘000.00 an P.___ (10.1.1/551, 817, 818).