Der Beschuldigte sagte in diesem Zusammenhang am 25. August 2010 aus, dass er dafür von der Schwiegermutter ca. CHF 15‘000.00 erhalten habe; ca. CHF 10‘000.00 habe er vom Konto der [...] AG bei der Schwyzer Kantonalbank bezogen und der Rest des Geldes habe von ihm gestammt (10.1.1/13). In der gleichen Einvernahme führte der Beschuldigte aus, dass er vom abgehobenen Geld Euro 30‘000.00 an A.___ weitergegeben habe. Von den CHF 90‘000.00 habe er CHF 40‘000.00 ebenfalls an A.___ weitergegeben, CHF 50‘000.00 habe er für den Kauf eines Wohnmobils verwendet (10.1.1/13). In den Einvernahmen vom 10./11. Februar 2010 führte er aus, dass er CHF 100‘000.00 an A.___ übergeben habe.