O.___ habe dann mitgeteilt, dass es mit der CS nicht gehen würde. Dem Beschuldigten wurde in der Folge vorgehalten, dass ihm am 23. Juli 2009 um 21:29 h eine E-mail von I.___ zugestellt worden sei, welcher das schliesslich gültige Escrow Agreement angefügt gewesen sei, in dem A.___ als Treuhänderin bei der Bank of Cyprus vorgesehen gewesen sei (4.1/3578), was dieser nicht bestritt. Er bestätigte auch, das Escrow Agreement am 24. Juli 2009 an M.___ per E-mail weitergeleitet und von der Überweisung der Euro 350‘000.00 auf das Konto bei der Bank in Zypern Kenntnis genommen zu haben (10.1.1/544; E-mail 10.1.1/747 ff.