er habe es nie gelesen. 2.3.5 Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 10. Februar 2011 (10.1.1/533 ff.) führte der Beschuldigte Folgendes aus: Es sei zuerst vorgesehen gewesen, ein Treuhandkonto in der Schweiz einzurichten. Er habe von O.___, der bei der CS in Genf über ein Treuhandkonto verfügt habe, einen entsprechenden Vertragsentwurf erhalten (10.1.1/539; Entwurf 4.1/3569 – 3577). In einer ersten Version sei denn auch vorgesehen gewesen, dass die Euro 350‘000.00 auf das Treuhandkonto bei der CS in Genf einbezahlt würden (10.1.1/540; Vertrag 4.1/3603 – 3613). O.___ habe dann mitgeteilt, dass es mit der CS nicht gehen würde.