Heute wisse er, dass es funktioniere (10.1.1/154). 2.3.4 Am 9. September 2010 erfolgte eine weitere polizeiliche Einvernahme (10.1.1/333 ff.). Anlässlich dieser Einvernahme wurde dem Beschuldigten vorgehalten, dass das Escrow-Agreement vom 23. Juli 2009, von welchem er am 3. September 2009 aussagte, dass er es nicht kenne, auf seinem PC abgespeichert gewesen und von der Polizei gefunden worden sei. Der Beschuldigte führte aus, dass er dieses wahrscheinlich von A.___ zugestellt erhalten habe; er habe es nie gelesen.