Es sei nicht vorgeplant gewesen, von den Euro 150‘000.00 Gelder für den Kauf des Wohnmobils zu verwenden. Wenn die Euro 150‘000.00 nicht überwiesen worden wären, hätte er das Wohnmobil geleast (10.1.1/142). Er bestätigte, dass er am Flughafen Euro 30‘000.00 und CHF 90‘000.00 bezogen und die Euro sowie CHF 40‘000.00 an A.___ weitergegeben habe. Er wisse nicht, was sie mit dem Geld gemacht habe, es bestehe für diese Beträge jedoch eine Quittung. Der Beschuldigte führte im Weiteren aus, dass er von der Finanzierung, wie sie vorgesehen gewesen sei, damals nur gehört, aber nicht gewusst habe, ob sie funktioniere. Heute wisse er, dass es funktioniere (10.1.1/154).