Er konnte auch nicht begründen, warum der Betrag in zwei Raten in Rechnung gestellt wurde, auch dies habe A.___ vorgegeben. Zum Loan-Agreement vom 30. Juni 2009 führte der Beschuldigte aus, dass dieses von F.___ ausgearbeitet worden sei. Er habe eine Vorlage für diesen Vertrag gehabt, aus welchem sich das Prozedere für die Finanzierung ergeben habe. Diese Vorlage, welche als Anhang dem Vertrag vom 30. Juni 2009 angefügt worden sei, sei von A.___ unterzeichnet (10.1.1/139 f.). Die Euro 150‘000.00 seien dazu gedacht gewesen, mit den Arbeiten anfangen zu können. Es sei nicht vorgeplant gewesen, von den Euro 150‘000.00 Gelder für den Kauf des Wohnmobils zu verwenden.