Er wisse aus Gesprächen mit F.___, I.___ und M.___, dass die Euro 350‘000.00 bezahlt worden seien, weitere Einzelheiten wisse er aber nicht (10.1.1/14). Mit dem Konto in Zypern habe er nichts zu tun (10.1.1/24). 2.3.3 Am 3. September 2010 erfolgte eine weitere polizeiliche Einvernahme des Beschuldigten (10.1.1/137 ff.). Der Beschuldigte konnte nichts dazu sagen, wie sich der von der [...] AG in Rechnung gestellte Betrag von Euro 500‘000.00 berechnete; A.___ habe dies so festgesetzt. Er konnte auch nicht begründen, warum der Betrag in zwei Raten in Rechnung gestellt wurde, auch dies habe A.___ vorgegeben.