Mit der ersten Rate von Euro 150‘000.00, die er am 1. Juli 2009 in Rechnung gestellt habe, hätten „Drafts“ und „Pre-Advice“ für die Bankinstrumente besorgt werden sollen. Er habe in der Zeit dieser Überweisung A.___ oft am Flughafen in Zürich getroffen und er habe ihr von diesem Geld gegeben, total rund Euro 120‘000.00. Ob A.___ die „Pre Advice“ erworben habe, wisse er nicht. Der Beschuldigte führte im Weiteren aus, dass die von ihm am 6. Juli 2009 ausgestellte Bestätigung, wonach die Euro 150‘000.00 zurückbezahlt würden, falls die Finanzierung nicht zustande kommen sollte, verlangt worden sei.