Er habe damals nicht gewusst, bei welcher Bank diese Plattform gewesen sei (10.1.1/8 f.). Er sei nicht mehr sicher, aber er gehe davon aus, dass die Euro 40 Mio von F.___ nicht hätten zurückbezahlt werden müssen, es habe sich dabei um den Gewinn gehandelt, welcher durch den Einsatz der Gebühren erwirtschaftet worden sei (10.1.1/10). Mit der ersten Rate von Euro 150‘000.00, die er am 1. Juli 2009 in Rechnung gestellt habe, hätten „Drafts“ und „Pre-Advice“ für die Bankinstrumente besorgt werden sollen.