Von den von F.___ bezahlten Euro 500‘000.00 seien Euro 50‘000.00 zurückbezahlt werden. F.___ habe somit Anspruch auf die Rückzahlung der restlichen Euro 450‘000.00. Der Beschuldigte führte weiter aus, dass das System der „Alternativfinanzierung“ die Idee von A.___ gewesen sei. Er sei damals zum ersten Mal mit diesem System in Berührung gekommen. Zu seinem Verhältnis zu A.___ führte der Beschuldigte aus, dass er diese Anfang 2009 über einen Kollegen kennengelernt habe. A.___ habe in Finanzierungssachen eine grosse Erfahrung gehabt. Er sei für die Kundenkontakte zuständig gewesen, A.___ für die Finanzierungen.