Die Einzelheiten seien dann von A.___ initiiert worden, er nehme an, dass der Escrow-Vertrag von ihr stamme (10.2.4/14). Der Hauptpunkt in dieser Sache sei, dass bei einem Escrow Account Agreement, das man durch eine Bank lassen mache, das Geld nicht verschoben werden könne (10.2.4/17). Mit A.___ habe er lediglich einmal telefoniert; es sei in diesem Telefongespräch um das Escrow-Account-Agreement vom 23. Juli 2009 gegangen (2.1/62-66; 10.2.4/13 f.). A.___ habe darüber Bescheid gewusst. Vor der Überweisung der Euro 350‘000.00 habe er mit A.___ keinen Kontakt gehabt.