F.___ führte aus, dass er gewusst habe, dass die zweite Zahlung von Euro 350‘000.00 auf ein Konto in Zypern zu leisten war. Er habe gedacht, dies sei so, weil A.___ dort gearbeitet habe (10.2.4/12). Er hätte weder die Euro 150‘000.00 noch die Euro 350‘000.00 bezahlt, wenn keine Rückzahlungsverpflichtung bestanden hätte (10.2.4/13). Das Treuhandkonto sei zuerst bei O.___ in der Schweiz und nicht bei A.___ vorgesehen gewesen. Er wisse nicht, warum dies geändert habe. Die Einzelheiten seien dann von A.___ initiiert worden, er nehme an, dass der Escrow-Vertrag von ihr stamme (10.2.4/14).