Sie habe E-mails mit der [...]-Adresse versandt, ihr Name sei früh in Erscheinung getreten, so wie er sich erinnere, kurz nach dem ersten Treffen in Zürich (10.2.4/9, 10). Es sei klar gewesen, dass das Geld zurückbezahlt werden müsse, falls die Finanzierung nicht zustande kommen würde (10.2.4 /11). Es habe die Abmachung bestanden, dass die Gelder zurückbezahlt würden, wenn die Finanzierung nicht zu Stande kommen würde (10.2.4/12). B.___ habe ihm bestätigt, dass die Gelder diesfalls zurückbezahlt würden (10.2.4/13). F.___ führte aus, dass er gewusst habe, dass die zweite Zahlung von Euro 350‘000.00 auf ein Konto in Zypern zu leisten war.