mit, dass er kein Problem damit habe, das Geld zurückzubezahlen (2.1/ 94 f.). Am 1. September 2009 teilte der Beschuldigte F.___ mit E-mail mit, dass er die Euro 150‘000.00 zurückbeordert habe und hoffe, diese in Kürze zurückzuerhalten. Das Geld sei für ein Bankinstrument verwendet worden (4.1/3876). 1.20. Von den von F.___ überwiesenen Euro 500‘000.00 wurden in der Folge, nachdem die Finanzierung des Kaufprojektes nicht realisiert werden konnte, Euro 50‘000.00 mit Valuta per 3. September 2009 zurückbezahlt (6.13/1 ff.). Am gleichen Tag wurde von der E-mail-Adresse [...] an B.___, I.___ und M.___ einen entsprechenden Transaktionsbeleg der Bank of Cyprus gesandt (4.1/4510-4512).