Es sei schwierig, Druck auf die Bank zu machen, diese sei jedoch gewillt, die Abwicklung mit «uns» durchzuführen (4.1/3856). B.___ erstellte am gleichen Tag zwei inhaltlich fiktive E-mails an I.___ und O.___ (4.1/ 4947 f.; 4950 f.). Beiden Adressaten wurde die Auszahlung erheblicher Euro-Beträge durch die EFG-Bank für den folgenden Tag in Aussicht gestellt, in der E-mail an I.___ handelte es sich um Euro 8 Mio für das Hotel-Projekt. B.___ wurde in diesem Zusammenhang vom erstinstanzlichen Gericht der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen; diese zwei Schuldsprüche blieben unangefochten (Anklageschrift vom 16.12.2013, Ziff. 2.1 lit. b und c). 1.17. Am 23. August 2009 schrieb B._