Die Borgerin verpflichtete sich zudem zum Abschluss einer Versicherung mit „akzeptablen Deckungssummen“, welche der Darleiher genehmigen musste (Ziff. 5.1). Der Vertrag ist für die [...] AG von B.___ unterzeichnet (2.1/54). Der Vertrag wurde sowohl gemäss Aussagen von F.___ als auch des Beschuldigten durch F.___ bzw. durch die von ihm beigezogenen Berater und Fachleute ausgearbeitet. B.___ führte aus, F.___ habe eine Vorlage gehabt (vgl. Aussagen F.___ 10.2.4/5 f.; Aussagen B.___ 10.1./139 f.). 1.8. Am 1. Juli 2009 stellte die [...] AG der [...] Ehf den Betrag von Euro 150‘000.00 in Rechnung (2.1/56 f.), welche auf ein Konto der [...] AG zu überweisen waren, für welches B.__