Der Vertrag regelt im Weiteren die Zinspflicht der Darlehensnehmerin: Gemäss Ziff. 1.1 des Vertrages wurde ein Euribor-Zinssatz festgelegt (Euro Interbank Offered Rate). Die Rückzahlung des Darlehens sollte nach 6 Jahren erfolgen (Ziff. 2.3). Schliesslich ist in Ziff. 8 festgehalten, dass der Darlehensnehmer unter dem Titel „front and fee“ (Gebühren) Euro 500‘000.00 auf ein Treuhandkonto bei der UBS oder der LLB überweisen muss. In Ziff. 3 des Vertrages werden diverse Sicherheiten für die Darleiherin festgehalten. So gewährleistet die Borgerin u.a., dass sie sich in einer wirtschaftlich und rechtlich einwandfreien Situation befindet (Ziff.