Beide waren von Anfang an gleichermassen und arbeitsteilig damit beschäftigt, die Personengruppe rund um das „[...] Hotel“ vom Gelingen der Darlehensbeschaffung zu überzeugen resp. darauf hinzuwirken, dass die Vorleistung von insgesamt EUR 500‘000.00 überwiesen wurde. Somit haben beide bei der Entschliessung, Planung und Ausführung des vorgeworfenen Betrugs vorsätzlich und in massgebender Weise zusammengewirkt, so dass beide als Hauptbeteiligte dastehen.“ 1. Der unbestrittene Sachverhalt 1.1. Rechtsanwalt F.___, isländischer Staatsangehöriger, war alleiniger Inhaber der isländischen Gesellschaft [...] Ehf. Diese Gesellschaft war Eigentümerin der dänischen Gesellschaft [...]