Bereicherungsabsicht Gestützt auf folgende Punkte ist davon auszugehen, dass B.___ und A.___ von Anfang an beabsichtigten, die von F.___ vorgeleisteten EUR 500‘000.00 für eigene Zwecke oder zur Weitergabe an Dritte zu verwenden und dadurch sich selber oder Dritte zu bereichern: - B.___ verwendete die von F.___ am 9. Juli 2009 auf das UBS-Konto [...], lautend auf die [...] AG, einbezahlten EUR 150‘000.00 ausschliesslich für eigene private Zwecke und für die Geschäftstätigkeit seiner Firma [...] AG und nicht, wie vereinbart, für die Beschaffung eines Darlehens. Von den EUR 150‘000.00 bezog B.___ insgesamt EUR 142‘504.40 in bar.