] AG aus. - Mit Vertragsergänzung vom 17. Juli 2009 zum Darlehensvertrag vom 30. Juni 2009 („amendment to loan agreement“) vereinbarten B.___, als Vertreter der [...] AG, und die Firma [...] ehf, dass die fehlenden EUR 350‘000.00 auf ein Treuhandkonto bei der Bank of Cyprus zu überweisen sind. Des Weiteren hielten sie in diesem Vertrag fest, dass im Falle des Scheiterns der Darlehensbeschaffung die Rückzahlung der vorgeleisteten EUR 500‘000.00 bis spätestens am 5. August 2009 zu erfolgen hat. - Am 23. Juli 2009 ging die Firma [...] ehf, vertreten durch J.___ und die zypriotischen Firma [...] Finance Limited, einen Vertrag über ein Treuhandkonto („escrow account agreement“) ein.