Gemäss dem Rechnungstext seien raschestmöglich EUR 150‘000.00 für „service cost for pre advice“ einzuzahlen. Der Betrag war direkt auf das Konto der [...] AG – und nicht wie in Ziffer 8 des Darlehensvertrages vom 30. Juni 2009 vereinbart, auf ein Treuhandkonto – einzuzahlen. - Am 6. Juli 2009 bestätigte B.___ in einem E-Mail-Schreiben in Namen der [...] AG unterschriftlich sinngemäss, dass die vorzuleistenden EUR 150‘000.00 zurückbezahlt werden, sofern die Darlehensauszahlung scheitern sollte. - Am 7. Juli 2009, mit Valuta vom 9. Juli 2009, löste F.___ die Zahlung über EUR 150‘000.00 zu Handen der [...] AG aus.