weder über die Möglichkeit noch über den Willen diese EUR 40 Millionen zu beschaffen. Vielmehr beabsichtigten die beiden von Anfang an, die vorgeleisteten EUR 500‘000.00 nicht zur Darlehensbeschaffung, sondern zu privaten Zwecken oder zur Bereicherung Dritter zu verwenden. Die arglistige Täuschung bewirkte, dass die obgenannte Personengruppe in die Irre geführt wurde und F.___ Vermögensdispositionen in der Höhe von insgesamt EUR 500‘000.00 tätigte. Einzig EUR 50‘000.00 wurden an ihn zurückbezahlt. Sein Vermögensschaden beläuft sich folglich auf EUR 450‘000.00. B) Arglistige Täuschung B.___ und A.___ täuschten die Personengruppe rund um das Projekt „[...] Hotel“ wie folgt: a)