Übersicht B.___ und A.___ haben sich des Betruges schuldig gemacht, begangen zwischen dem 30. März 2009 und dem 29. Juli 2009, in den damaligen Geschäftsräumlichkeiten der [...] AG in Solothurn und anderswo, indem sie im Namen der Firma [...] AG die Personengruppe rund um das Projekt „[...] Hotel“ in Mittäterschaft arglistig darüber täuschten, durch Vorleistung von EUR 500‘000.00 zur Beschaffung eines Darlehens in der Höhe von EUR 40 Millionen in der Lage zu sein. In Wirklichkeit verfügten jedoch B.___ und A.___ weder über die Möglichkeit noch über den Willen diese EUR 40 Millionen zu beschaffen.