a und 3: Entschädigung des amtlichen Verteidigers, soweit Rück- und Nachforderung betreffend Von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Privatkläger wurde kein Rechtsmittel erhoben. 11. Es sind somit folgende Ziffern des erstinstanzlichen Urteils in Rechtskraft erwachsen: - Ziff. I./1: Freisprüche B.___ betr. Urkundenfälschung (Anklageschrift Ziff. 2.1 lit. d) und unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten (erweiterte Anklageschrift Ziff. 3) - Ziff. I./2: Schuldsprüche B.___ wegen mehrfacher Urkundenfälschung (Anklageschrift Ziff. 2.1 lit. b und c sowie erweiterte Anklageschrift Ziff. 1) und Vernachlässigung von Unterstützungspflichten (erweiterte Anklageschrift Ziff. 2) - Ziff.