Selig wird auf CHF 15‘801.90 (Honorar inkl. 13 Stunden Hauptverhandlung CHF 14‘117.40, Auslagen CHF 514.00, 8.0 % Mehrwertsteuer CHF 1‘170.50) festgesetzt und ist zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat zu zahlen. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren sowie der Nachzahlungsanspruch der amtlichen Verteidigerin im Umfang von CHF 4‘235.25 (Differenz zum vollen Honorar à CHF 230.00/Stunde), sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse B.___ erlauben. 4.