b) Es wird festgestellt, dass die Zentrale Gerichtskasse dem ehemaligen amtlichen Verteidiger bereits CHF 17‘063.15 als Vorschuss überwiesen hat, so dass ihm noch die Differenz von CHF 1‘683.50 auszubezahlen ist. 3. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin von B.___, Rechtsanwältin Stephanie Selig wird auf CHF 15‘801.90 (Honorar inkl. 13 Stunden Hauptverhandlung CHF 14‘117.40, Auslagen CHF 514.00, 8.0 % Mehrwertsteuer CHF 1‘170.50) festgesetzt und ist zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat zu zahlen.