IV. 1. B.___ und A.___ werden je zur Hälfte und unter solidarischer Haftung für den Gesamtbetrag verurteilt, F.___, [...], EUR 450‘000.00 als Schadenersatz zu bezahlen, zuzüglich 5 % Verzugszins auf EUR 150‘000.00 ab dem 9. Juli 2009 und 5 % Verzugszins auf EUR 350‘000.00 ab dem 29. Juli 2009. Zur Geltendmachung seiner weitergehenden Schadenersatzforderung wird der Privatkläger an den Zivilrichter verwiesen. 2. Das Begehren von F.___, [...], um Zusprechung von EUR 1‘000‘000.00 als Genugtuung ist abgewiesen. 3. B.___ wird verurteilt, E.___, [...], EUR 125‘000.00 als Schadenersatz zu bezahlen, zuzüglich 5 % Verzugszins ab dem 8. September 2011.