II. 1. A.___ hat sich des Betrugs, begangen in der Zeit vom 30. März 2009 bis zum 29. Juli 2009, schuldig gemacht. 2. A.___ wird zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. 3. A.___ sind 127 Tage Auslieferungshaft an die Freiheitsstrafe angerechnet. 4. Die anstelle von Untersuchungshaft erbrachte Sicherheitsleistung von CHF 100‘000.00 wird der Berechtigten [...] [...]. in Malta ([...]) freigegeben, wenn A.___ ihre Freiheitsstrafe angetreten hat.