2014. 3. B.___ wird verurteilt zu: a) einer Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren; b) einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 70.00, unter Gewährung des bedingten Vollzuges bei einer Probezeit von 3 Jahren. 4. B.___ sind 31 Tage Untersuchungshaft an die Freiheitsstrafe angerechnet.