Im Anschluss an die Hafteinvernahme vom gleichen Tag wurde die Beschuldigte gegen Hinterlegung eines in bar geleisteten Betrages von CHF 100‘000.00 aus der Haft entlassen (3.1.16/53 f.; 12.3.2/136 ff.). 5.1 Mit Schreiben vom 17. Juni 2013 reichte Dr. G.___ beim Bundesamt für Polizei gegen mehrere Personen eine Strafanzeige ein wegen des Verdachts auf Betrug und weitere Delikte, begangen in Bern und Genf. Als einer der Hauptverdächtigen wurde B.___ bezeichnet (2.1.3/2 ff.). 5.2 Die weitere Eröffnungsverfügung der Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung gemäss Art. 138 Ziff. 1 StGB datiert vom 2. Juli 2013 (12.1.1/002). 6. Die Anklageschrift datiert vom 16. Dezember