3. Der Beschuldigte B.___ wurde am 25. August 2010 in Solothurn angehalten und befand sich in der Folge bis am 24. September 2010 in Untersuchungshaft (3.1.16/53). 4. A.___ wurde am 1. April 2011 gestützt auf einen internationalen Haftbefehl in London angehalten, als sie unter dem Namen [...] mit einer gefälschten italienischen Identitätskarte in England einreisen wollte. Am 30. September 2011 wurde die Beschuldigte in die Schweiz überführt. Im Anschluss an die Hafteinvernahme vom gleichen Tag wurde die Beschuldigte gegen Hinterlegung eines in bar geleisteten Betrages von CHF 100‘000.00 aus der Haft entlassen (3.1.16/53 f.; 12.3.2/136 ff.).