Es sei davon Vermerk zu nehmen, dass an die Entschädigung der amtlichen Verteidigung für das erstinstanzliche Verfahren bereits CHF 15‘353.50 bezahlt worden sind. 4. Die von der [...] [...]., Malta, für die Freigesprochene gestellte Sicherheit von CHF 100‘000.00 sei zu Gunsten der Sicherheitsleisterin freizugeben. 5. Die Zivilklage des F.___ sei auf den Zivilweg zu verweisen, evtl. abzuweisen.