Euro 150‘000.00 Schadenersatz zu schulden. 5. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens seien dem Beschuldigten entsprechend dem Anteil seines Unterliegens – maximal in Höhe von 10 % – aufzuerlegen und mit dem Verwertungserlös aus dem Verkauf des Wohnmobils zu verrechnen. Ein allfälliger Überschuss sei dem Beschuldigten auszuzahlen. 6. Die Honorarnote der amtlichen Verteidigerin sei zu genehmigen und vom Staat zu zahlen. Die Verhandlung wird von 12:10 – 13:30 Uhr unterbrochen. Rechtsanwalt Wernli (er gibt vorab seine Plädoyernotizen und seine Honorarnote zu den Akten) 1. Die Beschuldigte sei vom Vorhalt des Betruges, evtl. der Veruntreuung, freizusprechen.