Der Beschuldigte sei von den Vorwürfen des Betrugs z.Nt. von F.___, der Urkundenfälschung, der mehrfachen Geldwäscherei und der qualifizierten Veruntreuung freizusprechen. 2. Der Beschuldigte sei zu einer bedingt auszusprechenden Geldstrafe zu verurteilen, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt werde. 3. Die Zivilforderungen von F.___ und E.___ seien abzuweisen, resp. auf den Zivilweg zu verweisen. 4. Der Beschuldigte sei bei seiner Anerkennung zu behaften, F.___ Euro 150‘000.00 Schadenersatz zu schulden.