Der Beschuldigte sei zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren, unter Anrechnung von 31 Tagen Untersuchungshaft, sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 70.00, bei einer Probezeit von 3 Jahren, zu verurteilen. 7. Der Verwertungserlös aus dem beschlagnahmten Wohnmobil in der Höhe von CHF 36‘131.50 sei dem Privatkläger F.___ zuzusprechen. 8. Die Kosten des Strafverfahrens seien vollumfänglich den Angeklagten aufzuerlegen und nach richterlichem Ermessen auf die beiden aufzuteilen. Rechtsanwältin Selig (gibt die Anträge und ihre Honorarnote vorab zu den Akten) 1. Der Beschuldigte sei von den Vorwürfen des Betrugs z.Nt.