1 der erweiterten Anklageschrift vom 1.4.2015 und der Schuldspruch wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten gemäss Ziff. 2 der erweiterten Anklageschrift in Rechtskraft erwachsen seien. 5. Der Beschuldigte sei wegen Betrugs, Urkundenfälschung (Ziff. 2.1. lit. a der Anklageschrift vom 11.6.2015), mehrfacher Geldwäscherei und Veruntreuung (z.Nt. von E.___) schuldig zu sprechen. 6. Der Beschuldigte sei zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren, unter Anrechnung von 31 Tagen Untersuchungshaft, sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 70.00, bei einer Probezeit von 3 Jahren, zu verurteilen.