2. Die Beschuldigte sei zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren unter Anrechnung von 127 Tagen Auslieferungshaft zu verurteilen. 3. Die seitens der Beschuldigten anstelle der Untersuchungshaft erbrachte Sicherheitsleistung von CHF 100’000.00 sei der Berechtigten erst freizugeben, wenn die Beschuldigte ihre Freiheitsstrafe angetreten hat. 4. Es sei festzustellen, dass die Schuldsprüche der Vorinstanz betr. den Beschuldigten wegen mehrfacher Urkundenfälschung in Bezug auf Ziff. 2.1 lit. a und b (recte: b und c) der Anklageschrift vom 16.12.2013 sowie Ziff. 1 der erweiterten Anklageschrift vom 1.4.2015 und der Schuldspruch wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten gemäss Ziff.