{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-11-09", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-55_2016-11-09.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133355&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=2&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "b59e7579da2a3ee6af885dcc8fe3036a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.55"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 09.11.2016 STBER.2015.55"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "qualifizierte Veruntreuung, Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Geldwäscherei, etc."}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:00:26", "Checksum": "332a133474001e79d44c239fe47b1540", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 09.11.2016 STBER.2015.55\nRegeste:\nqualifizierte Veruntreuung, Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Geldwäscherei, etc.\n\n\nDie[...] ltd war gemäss weiteren Aussagen von A.___ im Import/Export tätig. Sie habe in der [...] gearbeitet und die [...] sei für Import/Export benutzt worden. Sie habe diese E-mail-Adresse wahrscheinlich benutzt, weil sie Übersetzungen gemacht habe; sie könne sich nicht erinnern. Sie könne sich auch nicht erinnern, ob und welche Funktion sie in dieser Firma gehabt habe (10.1.2/47).\n3.6.3 Der Beschuldigten wurden anlässlich der Einvernahme durch den Staatsanwalt am 27. Februar 2012 mehrere E-mails vor[...]“ versandt worden sind oder an die genannte Adresse versandt wurden:\n- E-mail vom 20.8.2009 an den Beschuldigten und I.___ (10.1.2/64, 288 ff.);\n- E-mail vom 1.9.2009 von I.___ an die [...] (10.1.2/66, 306);\n- E-mail vom 2.9.2009 an den Beschuldigten (10.1.2/66, 310);\n- E-mail vom 3.9.2009 an den Beschuldigten (10.1.2/66, 313);\n- E-mail vom 3.9.2009 an den Beschuldigten, I.___ und M.___ (10.1.2/67, 316);\n- E-mails vom 16.10.2009 mit dem Beschuldigten (10.1.2/67, 319 ff.);\n- E-mails vom 8.9.2009 an I.___ (10.1.2/67, 322 f., 324)\nDie E-mails sind alle mit «A.___» oder «d» gezeichnet bzw. beginnen mit „Dear A.___“, wenn sie an die [...]-Adresse gerichtet sind. Die Beschuldigte führte aber aus, zu diesen E-mails nichts sagen zu können, da sie sie nicht kenne (10.1.2/65 ff.).\n3.6.4 Zum E-mail von B.___ vom 30. März 2009, welches an die [...] geschickt wurde (4.1/3785), führte die Beschuldigte aus, dass B.___ mitteile, dass für ein Hotelprojekt eine Bankgarantie benötigt würde. Aus diesem Grund habe sie die [...] vorgestellt (10.1.2/53). Anlässlich der Konfrontationseinvernahme mit B.___ am 29. Februar 2012 führte sie aus, dass sie die E-mail vom 30. März 2009, worin dieser mitteilte, dass eine weitere Bankgarantie benötigt würde, erhalten habe (10.1.2/443).\nEbenfalls am 27. Februar 2012 wurde der Beschuldigten eine E-mail vom 27. Mai 2009 an B.___ vorgelegt, die von der Adresse [...] versandt und mit A.___ unterzeichnet war. In dieser E-mail wird u.a. ausgeführt, dass das Geld direkt nach Zypern überwiesen werden müsse. Die Beschuldigte führte aus, dass es möglich sei, dass sie diese E-mail geschrieben habe, dies sei aber vor Jahren gewesen (10.1.2/51 f.; 142).\n3.6.5 Die [...] Trading Ltd ist in [...], domiziliert (4.1 AS 1965). Die [...] Finance Ltd, deren Inhaber K.___ ist ist an derselben Adresse domiziliert (2.1/66). Es ist damit erstellt, dass die Beschuldigte und der Inhaber der [...] Finance Ltd persönlich bekannt sind. Die Beschuldigte führte denn am 27. Februar 2012 bei der Staatsanwaltschaft auch aus, dass sie bei der[...] Finance Ltd gearbeitet habe und sie K.___ seit 9 Jahren kenne; sie betrachte ihn als ihren Freund (10.2.1/47, 60).\n3.6.6 In den Akten findet sich ein Briefbogen der Firma[...]“, auf welchem die Beschuldigte A.___ als Vertreterin/Inhaberin aufgeführt ist (4.1/4882: 10.1.1/386).\n3.6.7 Es ist von Seiten der Beschuldigten unbestritten, dass sie den Kontakt zwischen der [...] AG und der [...] Finance Ltd herstellt hat. Im „Escrow Account Agreement“ vom 23. Juli 2009, welches zwar nicht von der Beschuldigten unterzeichnet ist, in welchem sie aber als Vertreterin der [...] Finance Ltd aufgeführt wird, wird (neben ihrer Handy-Nummer) auch die E-mail-Adresse [...] als Kontaktadresse der Beschuldigten angegeben. Aus dieser Sicht kann deshalb kein Zweifel daran bestehen, dass A.___ diese Adresse im vorliegend relevanten Zeitraum ab März 2009 benutzt hat.\n3.6.8 Es sprechen aber weitere Hinweise dafür, dass die Beschuldigte diese E-mail-Adresse benutzte:\n- Der E-mail vom 28. Juli 2009, welche von der Adresse [...] an I.___ verschickt wurde, war eine Bestätigung der [...] AG beigefügt, welche von der Beschuldigten unterzeichnet ist und auf welcher ihre Handy-Nummer vermerkt ist (10.1.2/197 f.).\n- Der E-mail vom 3. September 2009, welche von der Adresse [...] an B.___, I.___ und M.___ verschickt wurde, war eine Bestätigung der Bank of Cyprus beigefügt, gemäss welcher Euro 50‘000.00 an F.___ vergütet worden waren (4.1/4510-4512).\nDiese E-mail-Nachricht ist im Zusammenhang mit einer SMS zu sehen, welche ab der englischen Handy-Nummer der Beschuldigten am 26. August 2009 an B.___ ging und in der die Bezahlung von 50 in Aussicht gestellt wurde (10.1.2 /456, 520).\n3.6.9 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich aus dem Wortlaut der vorliegenden E-mails, aus den Aussagen von B.___, aber auch von A.___ selbst, die den Erhalt einzelner E-mails nicht bestritt, ergibt, dass die Beschuldigte A.___ in der vorliegend relevanten Zeit zwischen März – Oktober 2009 die E-Mail [...] benutzt und mit dieser Adresse sowohl mit dem Beschuldigten B.___ als auch mit den Parteien aus Island korrespondiert hat.\n3.7. Wenn nun erstellt ist, dass die Beschuldigte die genannte E-mail-Adresse benutzte, ergibt sich im Weiteren Folgendes:\n3.7.1 Die Beschuldigte war spätestens ab dem 30. März 2009 an den Verhandlungen mit der isländischen Geschäftsgruppe beteiligt. Die E-mail-Nachricht von B.___ von diesem Tag, wonach eine Bankgarantie benötigt würde, hat die Beschuldigte unbestrittenermassen erhalten. F.___ sagte denn auch aus, er habe A.___ zwar nie persönlich gesehen und nur einmal – im Zusammenhang mit dem Escrow Account Agreement – mit ihr telefoniert. Ihr Name sei aber früh, nach dem Treffen in Zürich, in Erscheinung getreten, und sie habe E-mails von der [...]Adresse versandt. Gemäss Aussagen von F.___ war A.___ von Anfang an in das Hotel-Projekt involviert und arbeitete mit B.___ auf einer Stufe zusammen."}