{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-11-09", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-55_2016-11-09.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133355&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=2&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "b59e7579da2a3ee6af885dcc8fe3036a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.55"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 09.11.2016 STBER.2015.55"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "qualifizierte Veruntreuung, Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Geldwäscherei, etc."}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:00:26", "Checksum": "332a133474001e79d44c239fe47b1540", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 09.11.2016 STBER.2015.55\nRegeste:\nqualifizierte Veruntreuung, Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Geldwäscherei, etc.\n\n\n3.5.1 Die geschäftlichen Kontakte zwischen F.___ bzw. den von ihm beigezogenen Beratern und Partnern ([...] Investment Bank, [...] ehf) und den Beschuldigten sind ab dem 30. März 2009 dokumentiert. Aus den Akten ergibt sich eine Intensivierung der Kontakte ab Mai/Juni 2009, als F.___, I.___ und N.___ in Zürich eine Besprechung mit dem Beschuldigten B.___ hatten.\nAm 30. Juni 2009 kam es zum Abschluss des Loan-Agreements zwischen der [...]l AG und der [...] ehf. Die Ausarbeitung des Loan-Agreements vom 30. Juni 2009 erfolgte durch F.___ bzw. seine Berater, dies offenbar gestützt auf Vorlagen, die ihnen die Beschuldigten, von denen auch das Finanzierungsmodell kam, zur Verfügung stellten.\nDieses Dokument ist von Seiten der [...] AG von B.___ unterzeichnet. B.___ unterzeichnete in der Folge auch die Bestätigung vom 6. Juli 2009, wonach die Euro 150‘000.00, die am 1. Juli 2009 der [...] ehf in Rechnung gestellt worden waren, zurückbezahlt würden, sofern die Finanzierung gemäss Loan-Agreement nicht gelingen würde. B.___ unterzeichnete auch die Änderung des Loan-Agreements vom 17. Juli 2009, in welcher vorgesehen war, dass die auf ein Treuhandkonto bei der Bank of Cyprus einzubezahlenden Euro 350‘000.00 für die Ausstellung der Bankgarantie zu verwenden seien und die Rückzahlung dieses Betrages innert fünf Arbeitstagen erfolge, sofern die Finanzierung nicht realisiert werden könnte. Schliesslich ist erstellt, dass B.___ auch vom Escrow-Agreement zwischen der [...] ehf und der [...] Finance Ltd vom 23. Juli 2009 Kenntnis hatte. Das Escrow-Agreement wurde dem Beschuldigten am 23. Juli 2009 von I.___ per E-mail zugestellt und er hat es am 24. Juli 2009 an M.___ weitergeleitet. Das Escrow-Agreement enthielt ebenfalls die Verpflichtung, die Euro 350‘000.00 für die Finanzierung der Bankgarantie zu verwenden und sie umgehend zurückzuerstatten, falls die Finanzierung nicht zustande kommen sollte.\nEs kann somit als erstes Fazit festgehalten werden, dass sich der Beschuldigte bewusst war, dass das von F.___ überwiesene Geld ausschliesslich für die Finanzierung der Bankgarantie verwendet werden musste und dass F.___ nur unter dieser Voraussetzung die Vorleistung von Euro 500‘000.00 zu überweisen bereit war. Der Beschuldigte sagte entsprechend selbst aus, dass das Geld bis zum Moment, da alle Voraussetzungen für die Ausstellung der Bankgarantie vorliegen, wirtschaftlich F.___ zusteht. Dem Beschuldigten war auch klar, dass die Euro 500‘000.00 umgehend, d.h. innert weniger Arbeitstage, an F.___ zurückzubezahlen waren, sofern die Bankgarantie nicht ausgestellt werden sollte. Angesichts der am 17. Juli 2009 fixierten Auszahlungsdaten des Darlehens sollte die erste Rate am 31. Juli 2009 freigegeben werden. Die Euro 500‘000.00 hätten somit in der ersten Hälfte August 2009 zurückbezahlt werden müssen, sofern die erste Rate nicht fristgerecht ausgelöst würde (was ja dann auch der Fall war).\n3.5.2 Es ist sodann erstellt, dass B.___ keine Ahnung davon hatte, wie denn nun die Beschaffung der Euro 40 Millionen, für die sich die [...] AG am 30. Juni 2009 verpflichtet hatte, eigentlich funktionieren sollte. Der Beschuldigte wusste nicht, von welcher Bank die Bankgarantie ausgestellt werden sollte, er wusste nicht, ob die [...] efh bzw. F.___ die Euro 40 Mio wieder zurückbezahlen mussten oder ob dieser Betrag einen Gewinn darstellt und er wusste nicht, wie sich die Vorleistung von Euro 500‘000.00 zusammensetzt und aus welchem Grund diese Vorleistung in zwei Raten zu erbringen und auf zwei verschiedene Konti einzubezahlen war. Der Beschuldigte hatte auch keine Veranlassung, auf die berufliche Kompetenz von A.___ zu vertrauen, weil er nach eigenen Aussagen über ihre Ausbildung nichts wusste (10.1.2/435). Es ist gestützt auf die Akten zudem klar, dass weder B.___ als Privatperson noch die [...] AG mit Ausnahme der von F.___ überwiesenen Euro 500‘000.00 in der vorliegend relevanten Zeit ab Juni 2009 über weitere Einnahmen oder Vermögenswerte verfügten. Es wurde auch von keiner Seite geltend gemacht, dass im damaligen Zeitraum die begründete Erwartung auf weitere Einnahmen oder Vermögenswerte bestand. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung räumte der Beschuldigte denn auch ein, dass er damals nicht in der Lage war, die Euro 150‘000.00 an F.___ zurückzubezahlen (S-L AS 198).\nAls zweites Fazit ist somit festzuhalten, dass der Beschuldigte seine Geschäftspartner über seine Fähigkeiten und Möglichkeiten, gegen Vorleistung von Euro 500‘000.00 ein Darlehen von Euro 40 Millionen beschaffen zu können, täuschte. Der Beschuldigte verfügte weder über Kenntnisse noch Beziehungen, um eine solche Leistung erbringen zu können; trotzdem schloss er ihm Namen der [...] AG einen entsprechenden Vertrag ab."}