{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-11-09", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-55_2016-11-09.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133355&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=2&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "b59e7579da2a3ee6af885dcc8fe3036a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.55"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 09.11.2016 STBER.2015.55"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "qualifizierte Veruntreuung, Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Geldwäscherei, etc."}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:00:26", "Checksum": "332a133474001e79d44c239fe47b1540", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 09.11.2016 STBER.2015.55\nRegeste:\nqualifizierte Veruntreuung, Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Geldwäscherei, etc.\n\n\nDer Beschuldigte sagte in diesem Zusammenhang am 25. August 2010 aus, dass er dafür von der Schwiegermutter ca. CHF 15‘000.00 erhalten habe; ca. CHF 10‘000.00 habe er vom Konto der [...] AG bei der Schwyzer Kantonalbank bezogen und der Rest des Geldes habe von ihm gestammt (10.1.1/13).\nIn der gleichen Einvernahme führte der Beschuldigte aus, dass er vom abgehobenen Geld Euro 30‘000.00 an A.___ weitergegeben habe. Von den CHF 90‘000.00 habe er CHF 40‘000.00 ebenfalls an A.___ weitergegeben, CHF 50‘000.00 habe er für den Kauf eines Wohnmobils verwendet (10.1.1/13).\nIn den Einvernahmen vom 10./11. Februar 2010 führte er aus, dass er CHF 100‘000.00 an A.___ übergeben habe.\nAnlässlich der Konfrontationseinvernahme mit A.___ führte der Beschuldigte aus, dass er mit den Euro 150‘000.00 Ausgaben der Firma bezahlt habe. Euro 80‘000.00 habe er an A.___ in bar übergeben, damit sie den Prozess beginnen konnte (10.1.2/446). Die Beschuldigte bestritt diese Aussage und führte aus, lediglich 2‘000.00 oder 3‘000.00 Euro erhalten zu haben, dies seien private Schulden gewesen.\nDer Beschuldigte bezahlte am 9. Juli 2009 offenbar einen Betrag von Euro 10‘000.00 an P.___ (10.1.1/551, 817, 818). Aus dem von der Polizei ausgewerteten SMS-Verkehr des Beschuldigten unmittelbar vor dem 9. Juli 2009 ergibt sich, dass dieser P.___ am 7. Juli 2009 bestätigte, am 9. Juli über das Geld zu verfügen (4.1/4981 – 4985).\n2.5. Die Aussagen der Beschuldigten A.___\n2.5.1 Die Beschuldigte wurde erstmals am 30. September 2011, nach ihrer Überführung in die Schweiz, durch die Staatsanwaltschaft befragt. Die Beschuldigte konnte über den Verbleib der beiden von F.___ überwiesenen Raten keine Auskunft geben, da sie über die entsprechenden Konten keine Verfügungsberechtigung gehabt habe und sie keine Dokumente unterzeichnet habe. Sie bestritt auch, von den ihr vorgelegten E-mails, aus deren Absender eine A.___» hervorgeht und die von der Adresse [...] trading“ versandt wurden, etwas zu wissen (10.2.1/4,28, 31).\nSie räumte jedoch ein, dass sie der [...] die zypriotische Firma vorgestellt habe, auf deren Konto die Euro 350‘000.00 überwiesen wurden (10.2.1/5).\nDie Überweisungen, die sie von der [...] Finance Ltd erhalten habe, seien für Übersetzungen gewesen, die sie für diese Firma gemacht habe. Sie habe die Firma per Anwalt auffordern müssen, ihr Schulden zu bezahlen. Die Firma würde ihr immer noch Geld schulden. Aus diesem Grund sei auch ein Teil des Geldes an ihren Ex-Mann L.___ geflossen.\n2.5.2 Am 27. Februar 2012 erfolgte eine weitere Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft (10.1.2/44 ff.).\nDie Beschuldigte führte aus, dass sie der [...] AG die [...] Finance Ltd vorgestellt habe, weil diese Finanzierungen beschaffe. Sie habe vom [...]Projekt nicht viel gewusst, sie habe nur den Kontakt hergestellt zwischen der [...] und der [...] Finance Ltd.\nDie Beschuldigte führte aus, von B.___ kleinere Beträge mit Western-Union-Überweisungen und in bar erhalten zu haben, weil er ihr Geld geschuldet habe. Von den überwiesenen Euro 150‘000.00 habe sie jedoch nichts erhalten (10.2.1/57). Auf Vorhalt der SMS vom 10. Juli 2009 an B.___ mit dem Wortlaut „Don’t forget the money“ (3.3/275) führte die Beschuldigte aus, dass damit die erwähnten kleineren Beträge („die paar Tausend“) gemeint gewesen seien (10.2.1/58).\nSie kenne B.___ seit ca. Sommer 2008. Sie sei mit ihm befreundet gewesen, sie hätten fast täglich über persönliche Dinge gesprochen, meistens am Telefon oder über Skype.\nDie Beschuldigte bestritt, das Escrow-Account-Agreement vom 23. Juli 2009 zu kennen. Sie sei nie Vertreterin der [...] gewesen. Sie kenne K.___ seit ca. 9 Jahren; sie betrachte ihn als einen Freund (10.1.2/60). Sie habe auch die Rechnung über Euro 350‘000.00 vom 23. Juli 2009 nie gesehen. Die E-mail von I.___ vom 27. Juli 2009, mit welcher die Überweisung der Euro 350‘000.00 bestätigt worden sei (4.1/4976 ff.), habe sie nicht erhalten.\n2.5.3 Am 29. Februar 2012 wurde zwischen den Beschuldigten in Anwesenheit ihrer Vertreter eine Konfrontationseinvernahme durchgeführt (10.1.2/434 ff.).\nBeide Beschuldigten führten aus, dass sie nicht in der Lage seien und das entsprechende Know-how nicht hätten, um eine Kapitalbeschaffung von mehreren 10 Millionen Euro zu organisieren (10.1.2/437). A.___ führte aus, dass sie nur die Kontakte herstelle. Im Zusammenhang mit dem Hotelprojekt [...] habe sie die [...] eingebracht, welche die Bankgarantie geleast habe (10.1.2/441). B.___ bestritt diese Aussage. A.___ habe das Loan Agreement akzeptieren und entscheiden müssen, ob dies machbar sei. Er konnte aber nicht sagen, welche weiteren Arbeiten sie unternommen hatte. A.___ habe aber die Idee für die Finanzierung des Hotels gehabt (10.1.2/442).\nDer Beschuldigte führte aus, dass der Entscheid, die Euro 500‘000.00 in zwei Raten in Rechnung zu stellen, gemeinsam mit A.___ getroffen worden sei; A.___ bestritt dies, sie habe nicht gewusst, dass Euro 150‘000.00 im Voraus verlangt worden seien (10.1.2/445).\nZur Vertragsänderung vom 17. Juli 2009 führte der Beschuldigte aus, dass er die entsprechenden Änderungen von M.___ erhalten habe.\nDie Beschuldigte führte aus, sie sei nie Vertreterin und Trustee der [...] Finance Ltd gewesen, das Escrow Account Agreement vom 23. Juli 2009 kenne sie nicht. Auch der Beschuldigte B.___ führte aus, dass er nicht wisse, wie diese Vertragsänderung entstanden sei. Er habe in der Schweiz versucht, ein Treuhandkonto zu eröffnen (10.1.2/449). Er habe nicht gewusst, dass A.___ für die [...] nicht bevollmächtigt gewesen sei und über das Konto, auf welches die Euro 350‘000.00 überwiesen worden waren, habe er keine Verfügungsberechtigung gehabt (10.1.2/450)."}