{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-11-09", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-55_2016-11-09.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133355&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=2&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "b59e7579da2a3ee6af885dcc8fe3036a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.55"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 09.11.2016 STBER.2015.55"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "qualifizierte Veruntreuung, Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Geldwäscherei, etc."}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:00:26", "Checksum": "332a133474001e79d44c239fe47b1540", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 09.11.2016 STBER.2015.55\nRegeste:\nqualifizierte Veruntreuung, Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Geldwäscherei, etc.\n\n\n- B.___ verwendete die von F.___ am 9. Juli 2009 auf das UBS-Konto [...], lautend auf die [...] AG, einbezahlten EUR 150‘000.00 ausschliesslich für eigene private Zwecke und für die Geschäftstätigkeit seiner Firma [...] AG und nicht, wie vereinbart, für die Beschaffung eines Darlehens. Von den EUR 150‘000.00 bezog B.___ insgesamt EUR 142‘504.40 in bar. Davon alleine CHF 90‘000.00 am 9. Juli 2009, an dem Tag an dem die EUR 150‘000.00 gutgeschrieben wurden. Im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 11. Juli 2009 kaufte B.___ für CHF 86‘600.00 ein neues Wohnmobil.\n- Des Weiteren wirkten B.___ und A.___ spätestens ab dem 23. Juli 2009 darauf hin, dass die Personengruppe rund um das „[...] Hotel“ EUR 350‘000.00 auf das Konto der zypriotischen Firma [...] Finance Limited (IBAN [...]) bei der Bank of Cyprus überwiesen. Dabei waren sich beide bewusst, dass es sich nicht, wie vereinbart, um ein Treuhandkonto handelte und der an diesem Konto einzig bevollmächtigte Inhaber der [...] Finance Limited, K.___, vollumfänglich über die Vermögenswerte verfügen konnte. Indem B.___ und A.___ gegenüber den involvierten Personen rund um das „[...] Hotel“ das Bankkonto der [...] Finance Limited zur Überweisung der EUR 350‘000.00 angegeben haben, haben sie diese Firma, resp. K.___, unrechtmässig bereichert. Ausserdem hat sich mittelbar auch A.___ an diesen Geldern bereichert, da am 29. Juli 2009, unmittelbar nach dem Eingang der Gelder, EUR 15‘042.50 sowie am 10. August 2009 EUR 5‘018.50 auf ihr Konto bei der Banca di Credito Siracusa überwiesen wurden. Des Weiteren erfolgte aus diesen EUR 350‘000.00 ebenfalls am 29. Juli 2009 eine Zahlung in der Höhe von EUR 10‘040.00 anL.___, den Ex-Freund von A.___.\nF) Mittäterschaft\nBereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses zur Darlehensfinanzierung vom 30. Juni 2009 arbeitete die [...] AG, vertreten durch B.___, mit A.___ resp. deren Firma [...] Trading Ltd. zusammen. In Bezug auf das „[...] Hotel“-Projekt kommunizierten B.___ und A.___ mindestens seit dem 30. März 2009 miteinander. Am 10. Juli 2009 wurde A.___ im Handelsregister als Mitglied der [...] AG mit Einzelunterschrift eingetragen. Während des ganzen „[...] Hotel“-Projektes hatten sowohl B.___ als auch A.___ Kontakt mit den beteiligten Personen des „[...] Hotels“. B.___ korrespondierte mit ihnen und traf sie vereinzelt persönlich. A.___ unterhielt mit ihnen telefonischen oder schriftlichen Kontakt. Bei Mailkorrespondenzen mit der Personengruppe rund um das „[...] Hotel“ bezogen B.___ und A.___ einander jeweils durch Zustellung einer Mailkopie in den Gesprächsverlauf mit ein und hielten dadurch den anderen über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden. Jeder übernahm die Rolle, welche seinen Fähigkeiten besser entsprach. So war B.___ für die Koordination des Vorgehens und den Auftritt der [...] AG verantwortlich, währendem A.___ vorgab, über das Wissen und die Kontakte in Bezug auf die Finanzierungsmöglichkeiten zu verfügen. Beide waren von Anfang an gleichermassen und arbeitsteilig damit beschäftigt, die Personengruppe rund um das „[...] Hotel“ vom Gelingen der Darlehensbeschaffung zu überzeugen resp. darauf hinzuwirken, dass die Vorleistung von insgesamt EUR 500‘000.00 überwiesen wurde. Somit haben beide bei der Entschliessung, Planung und Ausführung des vorgeworfenen Betrugs vorsätzlich und in massgebender Weise zusammengewirkt, so dass beide als Hauptbeteiligte dastehen.“\n1. Der unbestrittene Sachverhalt\n1.1. Rechtsanwalt F.___, isländischer Staatsangehöriger, war alleiniger Inhaber der isländischen Gesellschaft [...] Ehf. Diese Gesellschaft war Eigentümerin der dänischen Gesellschaft [...] Aps. Die [...] Aps war Eigentümerin des Hotels [...], welches sich in [...] in Dänemark befand. F.___ war somit faktisch und wirtschaftlich Eigentümer des Hotels [...].\n1.2. F.___ beabsichtigte im Jahr 2009, das Hotel [...] zu verkaufen. Für dieses Verkaufsprojekt zog er die isländische Bank [...] Investment Bank bei, welche durch I.___ vertreten war.\n1.3. Als Kaufinteressentin trat die Firma [...] Ehf auf, die durch J.___ vertreten wurde.\nAm 30. März 2009 verfasste B.___ ein Schreiben an die [...] Ehf, worin er mitteilte, dass die [...] AG in der Lage sei, eine Bankgarantie für die Finanzierung des Hotel-Kaufs zu organisieren (4.1/286).\nAm gleichen Tag schrieb B.___ eine weitere E-mail an die [...] [...], mit welcher er [...] mitteilte, dass eine weitere Bankgarantie benötigt würde (4.1/3785).\nF.___ und die [...] Ehf schlossen am 25. Mai 2009 einen Kaufvertrag betreffend der Anteile an der [...] Ehf ab (Share Purchase Agreement; 9.1/13 ff.): Diese sollten für den Kaufpreis von 40 Mio Euro an die [...] Ehf übertragen werden. Da die [...] Ehf Eigentümerin der [...] Aps und diese Eigentümerin des Hotels [...] war, war das Hotel somit Gegenstand dieses Kaufvertrages.\n1.4. Die [...] Investment Bank wurde beauftragt, die Finanzierung des Kaufgeschäfts zu organisieren. In diesem Zusammenhang trat die Firma [...] AG auf den Plan, welche durch den isländischen Staatsangehörigen M.___ vermittelt wurde, der für die [...] AG tätig war.\n1.5. Die [...] AG wurde am 30. Dezember 2008 im Handelsregister des Kantons Obwalden eingetragen. Sie hatte ihr Domizil bei einem Treuhänder in [...]; es handelte sich um eine Briefkastenfirma, die im Kanton Obwalden nie über operative Geschäftsräumlichkeiten verfügte und dort keinerlei Geschäftstätigkeiten ausübte. Die Gesellschaft wurde am 10. März 2010 zufolge Einbusse des Domizils von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht."}