{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-11-09", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-55_2016-11-09.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133355&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=2&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "b59e7579da2a3ee6af885dcc8fe3036a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.55"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 09.11.2016 STBER.2015.55"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "qualifizierte Veruntreuung, Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Geldwäscherei, etc."}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:00:26", "Checksum": "332a133474001e79d44c239fe47b1540", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 09.11.2016 STBER.2015.55\nRegeste:\nqualifizierte Veruntreuung, Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Geldwäscherei, etc.\n\n\nEntgegen den Ausführungen und schriftlichen Zusicherungen von B.___ und A.___ sind folgende Angaben der beiden unwahr und erfolgten in täuschender Absicht:\n- Weder die [...] AG noch B.___ oder A.___ als Privatpersonen verfügten jemals über EUR 40 Millionen noch waren sie in der Lage, diese im angegebenen Zeitraum zu beschaffen.\n- Weder die [...] AG noch B.___ oder A.___ als Privatpersonen waren je in der Lage, die vorgeleisteten EUR 500‘000.00 zurückzubezahlen.\n- Beim angeblichen Treuhandkonto der Firma [...] Finance Limited, worauf F.___ am 29. Juli 2009 die EUR 350‘000.00 einbezahlt hat, handelt es sich in Wirklichkeit um ein normales Konto und nicht um ein Treuhandkonto. Einziger Bevollmächtigter an diesem Konto ist K.___, der Eigentümer der [...] Finance Limited. Weder B.___ noch A.___ oder die [...] AG waren an diesem Konto bevollmächtigt. Dadurch konnten sie nicht sicherstellen, dass die Gelder wie vereinbart, auf dem Konto verbleiben oder nur zur Beschaffung der Darlehenssumme verwendet werden.\n- Im Zusammenhang mit der Kontoeröffnung bei der isländischen Landesbank gab B.___ am 1. April 2009 auf dem Antragsformular an, dass er, als Vertreter der [...] AG, im Bereich „Investmentbanking“ tätig sei. Tatsächlich verfügt B.___ über keine Ausbildung in diesem Bereich und war bisher auch nicht auf diesem Gebiet tätig. Er machte in Schweden eine Lehre als Schreiner und anschliessend eine Ausbildung zum Kaufmann. Ab Mitte 2004 war er Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma [...] GmbH, welche im Getränke- und Lebensmittelhandel tätig war. Über diese Firma wurde am 18. Oktober 2005 der Konkurs eröffnet. Ab dem 5. September 2007 war er Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma [...] Group GmbH. Diese handelte gemäss Handelsregister mit Waren aller Art und machte Unternehmens-, Finanzierungs- und Investitionsberatungen. Auch über diese Firma wurde am 6. April 2009 der Konkurs eröffnet.\nc) Fazit\nB.___ und A.___ erstellten diverse Schreiben und unterzeichneten Verträge, obwohl ihnen jeweils bewusst war, dass sie deren Inhalt weder einhalten können noch wollen. So gaben sie insbesondere vor, EUR 40 Millionen beschaffen oder die einbezahlten EUR 500‘000.00 zurückzahlen zu können und die aus dieser Einzahlung stammenden EUR 350‘000.00 auf einem Treuhandkonto sicher zu verwahren resp. nur bestimmungsgemäss und mit allseitiger Zustimmung zu verwenden. Insgesamt waren sämtliche Zusicherungen leere Versprechungen und erfolgten in täuschender Absicht. Des Weiteren setzten sie die Personengruppe rund um das „[...] Hotel“-Projekt bewusst unter Zeitdruck, indem sie die erste Zahlung über EUR 150‘000.00 unerwartet früh (einen Tag nach Vertragsschluss) resp. beide Zahlungen (EUR 150‘000.00 und EUR 350‘000.00) „so bald als möglich“ oder „sofort“ einforderten. Zudem waren sie stets darum besorgt, ein Bild von erfolgreichen Investmentbankern abzugeben, welche sie in Wahrheit nicht waren.\nDurch ihre planmässige und koordinierte Vorgehensweise haben B.___ und A.___ die Personengruppe rund um das „[...] Hotel“ arglistig getäuscht.\nC) Irrtumserweckung\nDurch das vorgängig aufgeführte arglistige Verhalten von B.___ und A.___ gegenüber der Personengruppe rund um das Projekt „[...] Hotel“ gingen letztere in irriger Weise insbesondere davon aus, dass die [...] AG ihr – nach einer Vorleistung von EUR 500‘000.00 – ein Darlehen über EUR 40 Millionen beschaffen werde. Ausserdem irrten sie darüber, dass sie im Falle des Scheiterns der Darlehensbeschaffung die vorgeleisteten EUR 500‘000.00 vollständig von der [...] AG zurück erhalten würden.\nD) Freiwillige Vermögensentäusserung / Schaden\nAufgrund der Irrtumserweckung löste F.___ jeweils über die NYI Kaupping Banki HF, Iceland, die vereinbarten Zahlungen über insgesamt EUR 500‘000.00 aus. Die NYI Kaupping Banki HF ihrerseits wies zur Auszahlung jeweils die [...] Chase Bank, Frankfurt am Main, an.\nIm Detail fanden diese Transaktionen wie folgt statt:\n- Am 1. Juli 2009 stellte B.___ im Namen der [...] AG Rechnung über EUR 150‘000.00 an die Firma [...] ehf, zu Handen von J.___. Gestützt darauf löste F.___ am 7. Juli 2009, mit Valuta vom 9. Juli 2009, die Zahlung über EUR 150‘000.00 zugunsten des UBS-Kontos Nr. [...], lautend auf die [...] AG, aus. Dieser Betrag wurde am 9. Juli 2009 auf dem Konto der [...] AG gutgeschrieben.\n- Am 23. Juli 2009 sendete A.___ eine Rechnung mit dem Briefkopf der [...] Finance Limited in der Höhe von EUR 350‘000.00 als E-Mail-Anhang an I.___. Die Rechnung selber war zu Handen der Firma [...] ehf, J.___, adressiert. Die Zahlung über EUR 350‘000.00 löste F.___ am 27. Juli 2009 aus, mit Valuta vom 29. Juli 2009. Die Überweisung erfolgte zugunsten des Firmenkontos der Firma [...] Finance Limited bei der Bank of Cyprus (IBAN [...]). Dieser Betrag wurde am 29. Juli 2009 dem Konto der [...] Finance Limited gutgeschrieben.\nTrotz dem anschliessenden Scheitern der Darlehensbeschaffung wurden entgegen der Vereinbarung vom 17. Juli 2009 anstatt der gesamten EUR 500‘000.00 einzig EUR 50‘000.00 mit Valutadatum 3. September 2009 ab dem obgenannten Konto der [...] Finance Limited bei der Bank of Cyprus an F.___ auf dessen Konto Nr. [...] bei der Liechtensteinischen Landesbank zurückbezahlt. Insgesamt entstand F.___ ein Vermögensschaden in der Höhe von EUR 450‘000.00.\nE) Bereicherungsabsicht\nGestützt auf folgende Punkte ist davon auszugehen, dass B.___ und A.___ von Anfang an beabsichtigten, die von F.___ vorgeleisteten EUR 500‘000.00 für eigene Zwecke oder zur Weitergabe an Dritte zu verwenden und dadurch sich selber oder Dritte zu bereichern:"}