{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-11-09", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-55_2016-11-09.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133355&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=2&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "b59e7579da2a3ee6af885dcc8fe3036a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.55"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 09.11.2016 STBER.2015.55"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "qualifizierte Veruntreuung, Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Geldwäscherei, etc."}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:00:26", "Checksum": "332a133474001e79d44c239fe47b1540", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 09.11.2016 STBER.2015.55\nRegeste:\nqualifizierte Veruntreuung, Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Geldwäscherei, etc.\n\n\nB.___ und A.___ haben sich des Betruges schuldig gemacht, begangen zwischen dem 30. März 2009 und dem 29. Juli 2009, in den damaligen Geschäftsräumlichkeiten der [...] AG in Solothurn und anderswo, indem sie im Namen der Firma [...] AG die Personengruppe rund um das Projekt „[...] Hotel“ in Mittäterschaft arglistig darüber täuschten, durch Vorleistung von EUR 500‘000.00 zur Beschaffung eines Darlehens in der Höhe von EUR 40 Millionen in der Lage zu sein. In Wirklichkeit verfügten jedoch B.___ und A.___ weder über die Möglichkeit noch über den Willen diese EUR 40 Millionen zu beschaffen. Vielmehr beabsichtigten die beiden von Anfang an, die vorgeleisteten EUR 500‘000.00 nicht zur Darlehensbeschaffung, sondern zu privaten Zwecken oder zur Bereicherung Dritter zu verwenden. Die arglistige Täuschung bewirkte, dass die obgenannte Personengruppe in die Irre geführt wurde und F.___ Vermögensdispositionen in der Höhe von insgesamt EUR 500‘000.00 tätigte. Einzig EUR 50‘000.00 wurden an ihn zurückbezahlt. Sein Vermögensschaden beläuft sich folglich auf EUR 450‘000.00.\nB) Arglistige Täuschung\nB.___ und A.___ täuschten die Personengruppe rund um das Projekt „[...] Hotel“ wie folgt:\na) Konkrete Vorgehensweise\n- Am 30. März 2009 verfasste B.___ ein Schreiben zu Handen der Firma [...] ehf, worin er sinngemäss festhielt, dass die [...] AG in der Lage sei, der Firma [...] ehf eine Bankgarantie für die Finanzierung des Hotelprojekts zu liefern.\n- Am 1. April 2009 eröffnete B.___ bei der [...] Landesbank eine Kontobeziehung. In den Kontoeröffnungsunterlagen ist die [...] als Firma im Bereich „Investmentbanking“ aufgeführt. Die entsprechenden Dokumente wurden zumindest F.___ zugestellt.\n- Ende Juni 2009 fand in Zürich ein Treffen zwischen B.___ sowie den Vertretern der Gruppe des „[...] Hotel“-Projekts, F.___ und I.___, statt. Bei diesem Treffen wurden Einzelheiten zur Darlehensfinanzierung besprochen. Das Besprochene wurde von der [...] Investmentbank am 29. Juni 2009 in einem „Memorandum“ festgehalten.\n- Am 30. Juni 2009 schloss die [...] AG, vertreten durch B.___ und die Firma [...] ehf, vertreten durch J.___, einen Darlehensvertrag („loan agreement“) über EUR 40 Millionen ab. B.___ versicherte darin vertraglich, dass seine Firma in der Lage sei, die Darlehenssumme bis am 15. Oktober 2009 vollständig der Firma [...] ehf zu überweisen. Konkret sollten bis spätestens am 15. Juli 2009 EUR 8 Millionen, bis am 15. August 2009 EUR 12 Millionen, bis am 15. September 2009 weitere EUR 10 Millionen sowie bis am 15. Oktober 2009 die letzten EUR 10 Millionen ausbezahlt werden.\n- Am 1. Juli 2009 stellte B.___ im Namen der [...] AG kurzfristig per E-Mail Rechnung an die [...] ehf für einen Teil der vereinbarten Vorleistung. Gemäss dem Rechnungstext seien raschestmöglich EUR 150‘000.00 für „service cost for pre advice“ einzuzahlen. Der Betrag war direkt auf das Konto der [...] AG – und nicht wie in Ziffer 8 des Darlehensvertrages vom 30. Juni 2009 vereinbart, auf ein Treuhandkonto – einzuzahlen.\n- Am 6. Juli 2009 bestätigte B.___ in einem E-Mail-Schreiben in Namen der [...] AG unterschriftlich sinngemäss, dass die vorzuleistenden EUR 150‘000.00 zurückbezahlt werden, sofern die Darlehensauszahlung scheitern sollte.\n- Am 7. Juli 2009, mit Valuta vom 9. Juli 2009, löste F.___ die Zahlung über EUR 150‘000.00 zu Handen der [...] AG aus.\n- Mit Vertragsergänzung vom 17. Juli 2009 zum Darlehensvertrag vom 30. Juni 2009 („amendment to loan agreement“) vereinbarten B.___, als Vertreter der [...] AG, und die Firma [...] ehf, dass die fehlenden EUR 350‘000.00 auf ein Treuhandkonto bei der Bank of Cyprus zu überweisen sind. Des Weiteren hielten sie in diesem Vertrag fest, dass im Falle des Scheiterns der Darlehensbeschaffung die Rückzahlung der vorgeleisteten EUR 500‘000.00 bis spätestens am 5. August 2009 zu erfolgen hat.\n- Am 23. Juli 2009 ging die Firma [...] ehf, vertreten durch J.___ und die zypriotischen Firma [...] Finance Limited, einen Vertrag über ein Treuhandkonto („escrow account agreement“) ein. Gemäss dem Vertrag verpflichtete sich die [...] Finance Limited resp. A.___ als „Trustee“ bei der Bank of [...] ein Treuhandkonto einzurichten, damit die noch vorzuleistenden EUR 350‘000.00 durch die Firma [...] ehf darauf einbezahlt werden können. Des Weiteren wurde in der Vereinbarung sinngemäss festgehalten, dass diese EUR 350‘000.00 ausschliesslich für die Absicherung der Finanzierung des „[...] Hotel“-Projekts verwendet werden dürfen und nur wenn von einer Bank konkret bestätigt wird, dass eine Bankgarantie über EUR 40 Millionen zu Gunsten der Firma [...] ehf vorliegt. Zudem wurde vereinbart, dass die Firma [...] ehf jeglicher Verwendung der EUR 350‘000.00 zustimmen muss. Ebenfalls wurde nochmals separat festgehalten, dass die EUR 350‘000.00 im Falle des Scheiterns der Darlehensbeschaffung zurückbezahlt werden.\n- Ebenfalls\nam 23. Juli 2009 stellte A.___ per E-Mail Rechnung an I.___ über die EUR\n350‘000.00. Die dem\nE-Mail angehängte Rechnung enthielt den Briefkopf der [...] Finance Limited und\nwar an die Firma [...] ehf resp. J.___ adressiert. A.___ ersucht die Adressaten\ndarum, sofort „zu handeln“, in dem Sinne, dass sie eine rasche Begleichung der\nRechnung verlangte.\n- Am 27. Juli 2009 löste F.___ die Zahlung der EUR 350‘000.00, mit Valuta vom 29. Juli 2009, aus.\n- Am 28. Juli 2009 hielt A.___ in einem per Mail an I.___ gesendeten Schreiben unterschriftlich sinngemäss fest, dass die [...] AG in den letzten Wochen an der Beschaffung der Darlehensgelder gearbeitet habe, dass grosse Fortschritte gemacht worden seien, dass sie kurz vor dem Zustandekommen der Finanzierung stehen und dass sie die erste Auszahlung innerhalb von 10 Bankentagen garantieren würden.\nb) Tatsächliche Verhältnisse"}