CHF 63‘259.40 und G.___ CHF 47‘740.60 zu bezahlen. 20. Die Kosten des Berufungsverfahrens (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und die unentgeltliche Rechtsbeistandschaft) machen mit einer Urteilsgebühr von CHF 20‘000.00, den Gutachtenkosten von CHF 1‘900.00 sowie den weiteren Auslagen von CHF 220.00 total CHF 22‘120.00 aus. Diese Kosten haben F.___ und G.___ je zur Hälfte (= je CHF 11‘060.00) zu bezahlen. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14).