, Rechtsanwalt Alexander Kunz, wird für das Berufungsverfahren auf CHF 6‘655.05 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt und vom Staat Solothurn, vertreten durch die Zentrale Gerichtskasse, bezahlt. Vorbehalten bleiben der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren im Umfang von CHF 6‘655.05 sowie der Nachzahlungsanspruch des amtlichen Verteidigers im Umfang von CHF 1‘400.55, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von G.___ erlauben. 19. An die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und die unentgeltliche Rechtsbeistandschaft) mit einer Urteilsgebühr von CHF 15‘000.00, total CHF 111‘000.00, haben F.___ CHF 63‘259.40 und G.___