Ebenso wird festgestellt, dass für die Zeit ab 18. September 2014 (Bewilligung der integralen unentgeltlichen Rechtspflege) die Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistandes von E.___, Rechtsanwalt Marc Aebi, für das erstinstanzliche Verfahren auf CHF 1‘025.50 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt und vom Staat Solothurn, vertreten durch die Zentrale Gerichtskasse, bezahlt worden ist.