9x19 - Pfefferspray Bodyguard KO/FOG. 2. Es wird festgestellt, dass gemäss rechtskräftiger Ziffer 4 des erstinstanzlichen Urteils das sichergestellte Sturmgewehr SIG 90 (Nr. 2329693) inkl. Bajonett durch die Polizei Kanton Solothurn nach Rechtskraft des Urteils einer Retablierungsstelle der Logistikbasis der Armee zurückzugeben ist.