I. 1. Der Beschuldigte F.___ hat sich schuldig gemacht: - der versuchten vorsätzlichen Tötung zum Nachteil von A.___, - des Mordes zum Nachteil von H.___, - der vorsätzlichen Tötung zum Nachteil von I.___, alles begangen am 5. Juli 2012. 2. F.___ wird zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. 3. Die von F.___ ausgestandene Untersuchungshaft (5.7.2012 – 4.9.2012) sowie der vorzeitige Strafvollzug (5.7.2012 – 16.12.2016) werden an die Freiheitsstrafe angerechnet. 4. Es wird festgestellt, dass der F.___ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 24. Februar 2012 gewährte bedingte Strafvollzug für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 70.00