HV) von 25,42 Stunden geltend, was in Anbetracht des umfangreichen Prozessthemas und der Tragweite des Falles für den Klienten angemessen erscheint. Mit der Teilnahme an der Hauptverhandlung und der Urteilseröffnung sowie der Nachbearbeitung von einer Stunde resultieren 32,42 Stunden, welche zum Stundenansatz von CHF 180.00 zu entschädigen sind. Die Auslagen machen gemäss Honorarnote CHF 1‘363.00 aus. Neben der Position «Fotokopien» von CHF 130.00 (= 260 Kopien) werden weitere «Fotokopien URP-Tarif» von CHF 1‘036.50 geltend gemacht, die sich nicht erklären lassen und auch in keiner Weise näher dargelegt werden, so dass sie unberücksichtigt bleiben müssen.